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Unsere Präsenz hält sich an das Datenschutzgesetz und ist darum bemüht, sorgfältig mit persönlichen Daten von Internet-Usern umzugehen. 4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Soundtechnik Spenner verbindlich, wenn sie mit deren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang stehen. Neben den Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von Soundtechnik Spenner nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches. Von dem Standard abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 2. Auftrag und Verbindlichkeit Eingegangene Aufträge sind für Soundtechnik Spenner erst dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Zeichnungen und Abbildungen, die anlässlich einer Angebotsabgabe übermittelt wurden, sind für die endgültige Ausführung des Auftrages nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Soundtechnik Spenner ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Geschäftsbedingungen von Soundtechnik Spenner für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Etwaige im Auftragsschreiben enthaltende oder sonst mitgeteilte abweichende Bedingungen sind für Soundtechnik Spenner unverbindlich, solange sie nicht schriftlich von Soundtechnik Spenner bestätigt worden sind. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen wirksam. 3. Vermietung Soundtechnik Spenner vermietet hochwertige Ton- und Lichtanlagen. Damit die Geräte auch weiterhin verwendet werden können, sind alle relevanten Faktoren schriftlich mitzuteilen. Dies gilt besonders, wenn eine Verwendung mit fremden Geräten (z.B. Generatoren) vorgesehen ist. Das Risiko für nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Bedingungen trägt der Auftraggeber das Risiko. Soundtechnik Spenner verpflichtet sich die Geräte in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Mieter das volle Gefahrrisiko für die Mietgegenstände. Er ist verpflichtet sie gegen jegliche Gefahren zu schützen und zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Soundtechnik Spenner erfolgen. 4. Anmietung Dem Vermieter ist bekannt, dass Soundtechnik Spenner die Mietgegenstände für Dritte einsetzt. Soundtechnik Spenner ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vermieter obliegt es, die Mietgegenstände entsprechend zu versichern. Der Vermieter stellt Soundtechnik Spenner und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. Soundtechnik Spenner trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit dies nicht grob fahrlässig von Soundtechnik Spenner verschuldet wurde. 5. Serviceleistung Soundtechnik Spenner berechtigt im Wege der Auftragserfüllung technische (Transport, Auf- und Abbau, Bedienung, etc.), organisatorische und planerische Serviceleistungen erbraucht, ist Soundtechnik Spenner an Subunternehmen zu übertragen. Eine Haftung für Subunternehmen von Soundtechnik Spenner ist ausgeschlossen. Nur im Falle eines Ausfallverschuldens haftet Soundtechnik Spenner. Soundtechnik Spenner ist aber verpflichtet, jegliche in Frage kommenden Ansprüche gegen die beauftragten Subunternehmer auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten. 6. Verkauf Neue und gebrauchte Geräte werden von Soundtechnik Spenner verkauft. Beim Verkauf neu hergestellter Gegenstände beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatz nach Wahl von Soundtechnik Spenner. Beim Scheitern von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen ist der Käufer berechtigt Wandlung oder Minderung zu beantragen. Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder Anlagen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 7. Zahlungsbedingung Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Veranstaltungen wird Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Wird ein vereinbarter Zahlungstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten, ist Soundtechnik Spenner berechtig, die weitere Nutzung der Mietgegenstände und sonstigen Leistungen so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist. Die vereinbarten Entgeltansprüche von Soundtechnik Spenner laufen in dieser Zeit weiter. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten. 33154 Salzkotten- Verne 4. Januar 2010
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